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02.08.19 –
Die Infoveranstaltung zum Klimaanpassungskonzept in der vergangenen Woche hat gezeigt, wie wichtig auch den Böblinger Bürgerinnen und Bürgern konkrete Maßnahmen und ein schlüssiges Handlungskonzept sind, um die Folgen des Klimawandels abzuschwächen.
Handlungsbedarf leugnet niemand mehr. Über die konkreten Maßnahmen und den Zeitpunkt der Umsetzung wird heftig debattiert. Die jüngere Generation (Fridays for Future) gibt sich nicht mehr mit theoretischen Konzepten zufrieden, um dem Klimawandel zu begegnen. Viele Forderungen werden in der Zwischenzeit von einem Großteil der Bevölkerung unterstützt. Der Klimawandel und seine extremen Auswirkungen auf die Menschheit sind wissenschaftlich bewiesen.
Konstanz beschloss als erste Stadt in Baden-Württemberg den Klimanotstand, Heidelberg, Bühl und vor Kurzem Karlsruhe folgten. Tübingen will 2030 klimaneutral werden. Leidet auch die Stadt Böblingen unter so katastrophalen Bedingungen, dass Überlegungen angestellt werden müssen, den Klimanotstand auszurufen? Der Begriff „Notstand“ ist in Deutschland vor allem mit den Notstandsgesetzen (1968) verbunden. Diese weiten die Machtbefugnisse der Regierung im ausgerufenen Notstand stark aus. Das ist mit dem Begriff Klimanotstand nicht gemeint. Ist er trotzdem gerechtfertigt? Ja, denn es herrscht in unserem Land, auf der ganzen Welt Klimanotstand. Was der Klimanotstand in einer Kommune bedeutet, legt die jeweilige Kommune im Einzelnen fest. Sie erstellt ein Handlungskonzept, in dem Ziele und Zeitrahmen festgelegt sind. Daran müssen sich städtische Planungen halten. Klimanotstand in einer Kommune ist also einerseits ein Bekenntnis zum Klimanotstand, aber auch eine Handlungsanweisung.
Was könnte das für BB heißen? Klimaschutz muss zum übergeordneten Thema bei allen städtischen Entscheidungen werden: Neubauten/Sanierungen (energetische Maßnahmen, Grünzonen etc.), klimaneutrale Beschaffung, Müllvermeidung, Plastikreduzierung, Maßnahmen zum Verkehr und zur Förderung der Artenvielfalt. In jeder Beschlussvorlage, die dem Gemeinderat vorgelegt wird, soll ein verpflichtender Hinweis zu positiven und negativen Auswirkungen auf Klima, Artenvielfalt und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen aufgeführt werden. Jedes halbe Jahr soll dem Gemeinderat ein Bericht vorgelegt werden über Fortschritte bzw. Probleme bei Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen. Das soll auch für alle städtischen Unternehmen und Töchter gelten. Klimaschutzmaßnahmen haben ihren Preis. Das ist klar. Aber wenn wir die Gegenrechnung aufstellen, was es bedeutet, wenn wir die heute möglicherweise teurere Maßnahmen nicht ergreifen, wird schnell klar, dass sich Klimaschutzmaßnahmen in der Zukunft rechnen.
Natürlich können wir das nicht alleine stemmen. Das Argument, wir können im Kleinen wenig erreichen, lassen wir nicht gelten. Aktuell hat Böblingen vom Umweltministerium die Mitteilung erhalten, dass die EU im Rahmen des Programms „Klimaschutz mit System“ Fördermittel für die Klimaschutzmaßnahme des Fernwärmeausbaus auf dem Rauhen Kapf freigegeben hat (1,29 Millionen Euro). Um die konkrete Zusage für die Fördermittel der EU zu erhalten, muss ein Antrag zu diesem Projekt gestellt werden. Hier vor Ort müssen wir mit konkreten Maßnahmen anfangen und noch deutlicher zeigen, dass uns das Thema auf den Nägeln brennt. Gleichzeitig ist es wichtig, auch auf den verschiedenen politischen Ebenen endlich zu handeln. „Global denken – lokal handeln“ war eine unserer Forderungen bei der Kommunalwahl 2019. Denn: „Es gibt keinen PLANET B“.
Hannah Behm
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
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