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04.11.21 –
Das Land hat im Juli eine neue Parkgebühren-Verordnung erlassen, um den Straßenraum aufzuwerten. In Tübingen wurde im September entschieden, die Gebühren für Bewohnerparken anzuheben, um damit klimaschonende Mobilität im ÖPNV zu stärken. Die Böblinger CDU-Fraktion fordert im Haushaltsantrag 11/20 die Einführung von Anwohner-Parkausweisen im Stadtgebiet Böblingen. Die Fraktion der Freien Wähler positioniert sich im Amtsblatt vom 30. Juli 2021 positiv zum Anwohnerparkausweis. Wie stehen wir Grünen dazu?
Dazu möchte ich zunächst einmal betrachten, welche Funktion und Bedeutung der städtische (Straßen-)Raum für uns hat: Jos Nino Notz von der Technischen Universität Berlin zeigt dazu in seinem Diskussionspapier „Die Privatisierung öffentlichen Raums durch parkende Kfz“ mit dem für sich sprechenden Untertitel „Von der Tragödie einer Allmende – über Ursache, Wirkung und Legitimation einer gemeinwohlschädigenden Regulierungspraxis“ von 2017 sehr eindrücklich auf, welche Folgen eine kostenfreie Bereitstellung für das Parken von Kfz aufgrund einer Übernutzung hat.
Der Zweck unserer Straßen ist Verbindung und Erschließung von Orten für alle Verkehrsteilnehmenden. Zudem hat eine Stadtstraße eine soziale Funktion: Zwischenmenschliche Beziehungen in der Straßennachbarschaft sind entscheidend für eine hohe Wohnzufriedenheit. In anderen Worten: Unsere Wohnungen sollen für uns, unseren Besuch, Lieferverkehr, Fahrdienste etc. erreichbar sein. Dabei wollen wir in einer Umgebung mit hoher Aufenthaltsqualität wohnen. Das Abstellen von Autos, Wohnwagen und Firmenlastfahrzeugen wirkt diesen Zielen entgegen: Lieferdienste parken auf Geh- und Radwegen, weil keine Parklücken verfügbar sind. Große Fahrzeuge schränken die Sicht ein, so entstehen gefährliche Situationen. Das gemeinwohlverträgliche Radfahren wird verdrängt, da Parkflächen die Bereitstellung sicherer Radwege erschweren oder gar verhindern.
Notz schreibt: „Aufgrund der zu geringen Preissetzung [für das Abstellen von Kfz] ist die Nachfrage vollkommen ungehemmt.“ Und weiter: „Der ruhende Verkehr stellt eine besonders ineffiziente Inanspruchnahme öffentlicher Straßenräume dar. Er konterkariert gleichzeitig viele andere Nutzungsbedürfnisse und führt in der Konsequenz zu sozialer Ungerechtigkeit.“ Das Land Baden-Württemberg sieht das ähnlich und hat deshalb am 4. Juli das Straßenverkehrsgesetz geändert. Den Kommunen ist es nun leichter möglich, Anwohnerparken mit wirksamen Gebühren festzulegen. Kommunen können künftig rechtssicher klimafreundliche Mobilitätsformen wie z.B. Car-Sharing bevorrechtigen.
In Böblingen sind ca. 32.700 Autos zugelassen, von denen theoretisch die meisten auf die üblicherweise festgesetzten 1,5 Stellplätze pro Wohnung passen müssten. Eine wirksame Nutzungsgebühr für den öffentlichen Raum könnte helfen, leerstehende Garagen und Stellplätze besser zu nutzen. Geteilte Mobilität wie z.B. gemeinschaftliche Nutzung von Autos oder mehr Busfahren kann ebenso bewirken, dass die Straßen weniger für reine Abstellzwecke vergeudet werden. Durch bessere Sicht und größere Seitenräume können wir Radfahren und Zufußgehen sicherer und attraktiver machen. Wir wollen die Schönheit des Stadtbildes, die Nutzbarkeit der städtischen Straßenräume und somit die Erlebbarkeit der Stadt als Ganzes rekultivieren.
Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, mittels Anwohnerparken die Nutzungsqualität für alle Mobilitätsarten in Böblingen zu erhöhen und die erzielten Mittel für klimafreundliche, gemeinwohlverträgliche Mobilitätsformen einzusetzen.
Markus Helms
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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